Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://globalgoals-check.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Es steht auf der Website ein integriertes Barrierefreiheitstool zur Verfügung. Dieses ist über die Navigationsleiste über das Rollstuhlsymbol zu erreichen. Mit dem Tool lässt sich folgendes beeinflussen: Schrift, Graustufen, Kontrast, Linkkennzeichnung, lesbare Schrift.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht barrierefrei. Folgende Unterpunkte des WCAG werden in Bezug auf die Konformitätsstufe AA nicht eingehalten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut, VoiceOver liest daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur und Texte sind nicht immer optimal strukturiert (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht sinngemäß verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • PDFs von Printpublikationen können auf der Website heruntergeladen werden. Sie sind nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren  Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

  • Auf der Website werden Dokumente (PDF- und Office-Dokumente) zum Download angeboten, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden. Sie sind nicht verwaltungsrelevant und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. September 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. September 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Barrieren auffallen, die die Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir um Meldung an diese Email-Adresse: melina.matzawrakos@bmluk.gv.at

Bitte um Beschreibung des Problems und Anführung  der entsprechenden URL(s), der betroffenen Seite oder des Dokuments.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren