Negative Auswirkungen vermeiden
Haben Sie bedacht, daß Aktivitäten für nachhaltige Entwicklung, die in einem Bereich gesetzt werden, auch unbeabsichtigte mögliche negative Wirkungen haben können? So kann es passieren, dass Aktivitäten, die ein Global Goal (SDG) fördern, ein anderes behindern können.
Hier finden Sie Beispiele für mögliche negative Wirkungen zwischen den Global Goals (SDGs).
Die Inhalte sind nach den Global Goals (SDGs) geordnet, wobei nur die SDGs abgebildet sind, die wir eindeutig zuordnen können.
- Strategien für Armutsbekämpfung können negative Auswirkungen auf Klimaschutz haben. So können z.B. Maßnahmen gegen Energiearmut (wie etwa der Heizkostenzuschuss) dazu führen, dass bestehende fossile Heizsysteme langfristig beibehalten werden.
Betrifft: SDG 13 - Breitenwirksames Wirtschaftswachstum ist eng mit steigenden Konsumniveaus und zunehmenden Pro-Kopf-Treibhausgasemissionen gekoppelt.
Betrifft: SDG 13 - Verstärkte Bautätigkeit, um mehr günstigen Wohnraum zu schaffen, kann zu negativen Auswirkungen für Ressourcen (z.B. Bodenversiegelung) und Biodiversität führen sowie durch Zersiedelung und Verkehrszunahme zusätzliche THG-Emissionen erzeugen. Auch Landwirtschaft, Gewässer sowie urbane Grün- und Freiräume sowie die Vorsorge vor Katastrophen können dadurch beeinträchtigt werden.
Betrifft: SDG 1, SDG 2, SDG 6, SDG 11, SDG 13, SDG 15 - Im internationalen Kontext können Strategien der Armutsbekämpfung dazu führen, dass es durch gesteigerten Ressourcenverbrauch zu einer Verschlechterung von Ökosystemen oder der Bedrohung bzw. dem Verlust von Biodiversität kommt.
Betrifft: SDG 14, SDG 15
- Die intensive Nahrungsmittelproduktion ist zum größten Teil ökologisch nicht-nachhaltig. Sie ist durch hohen Düngemittel- und Pestizideinsatz, sowie intensive Tierhaltung mit entsprechendem Antibiotikaeinsatz geprägt. Die negativen Auswirkungen werden externalisiert, also die Umweltfolgen nicht berücksichtigt – dies ermöglicht die günstigen Preise.
Betrifft: SDG 12, SDG 15 - Um weitere Anbauflächen für die Landwirtschaft zu schaffen, werden vor allem in Entwicklungsländern Wälder gerodet oder Feuchtgebiete oder Mangrovenwälder trockengelegt, was negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz hat hat.
Betrifft: SDG 13, SDG 15 - Die Umweltbelastung durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft kann direkt und indirekt zu Gesundheitsrisiken führen, etwa durch Belastung des Trinkwassers durch synthetische Düngemittel und Pestizide; Fäkalien aus der Tierhaltung und Chemikalien.
Betrifft: SDG 3, SDG 6, SDG 12 - Nicht nachhaltige intensive Landwirtschaft kann durch den massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu Antibiotikaresistenzen führen. Resistenzen können sich auch durch den Einsatz von Pestiziden bilden (etwa bei der Insektenbekämpfung).
Betrifft: SDG 3 - Bewässerung in der Landwirtschaft verursacht (weltweit) 70 % der Wasserentnahmen. Auch in Österreich nimmt der Bedarf an Bewässerung zu. Dies kann Wassernutzungskonflikte verschärfen und die Anpassung an klimawandelbedingte Trockenperioden erschweren.
Betrifft: SDG 6, SDG 13 - Günstige Preise bei der Lebensmittelproduktion sind manchmal nur durch geringe Löhne und prekäre Anstellungsverhältnisse (z.B. bei Saisonarbeit auf Feldern) möglich. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind durch geringe Entlohnung, fehlende soziale Absicherung, Befristung und Unsicherheit gekennzeichnet.
Betrifft: SDG 1, SDG 8, SDG 10 - Nicht-nachhaltige Landwirtschaft kann Klimaschutz entgegenwirken, etwa durch die Verwendung von Mineraldünger, die Art der Landbearbeitung (z.B. Humusverluste) oder die Rinderhaltung.
Betrifft: SDG 13 - Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion kann die Vulnerabilität (bedeutet Verletzlichkeit oder Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels ) gegenüber Extremereignissen verstärken und so Klimawandelanpassung entgegenwirken. Dies ist der Fall, wenn etwa die Bodenqualität abnimmt und die Fähigkeit des Bodens, Niederschläge aufzunehmen, nicht mehr voll gegeben ist. Eine höhere Anfälligkeit gegenüber Extremereignissen trifft vor allem ärmere Menschen, denen die Ressourcen zur Anpassung an Klimaänderungen fehlen.
Betrifft: SDG 1, SDG 13 - Landwirtschaft trägt nicht zur Bekämpfung des Hungers oder der Ungleichheit bei, wenn landwirtschaftliche Strukturen und Fördermaßnahmen vorwiegend exportorientiert sind. Dies ist auch bei der Produktion von Bio-Treibstoffen der Fall.
Betrifft: SDG 1, SDG 2, SDG 10
- Das Bestreben, die Komplexität von (globalen) Entwicklungen zu erklären, sollte nicht dazu führen, dass dies zu vereinfachenden Sichtweisen und vermeintlichen Sicherheiten führt. Einseitige Darstellungen und Positionen führen zu keiner nachhaltigen Bildung.
Betrifft: SDG 10 - Wenn politische, soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten als natürlich gegeben dargestellt werden, hindert dies eine kritische Analyse. Stereotypen und Klischees oder die Reduzierung von z.B. Gender- und Rassismusfragen als Problem einzelner Individuen sowie die Darstellung von „Kultur(en)“ als homogene und statische Einheiten können sich auf nachhaltige Bildung aber auch auf nachhaltige Entwicklung insgesamt negativ auswirken.
Betrifft: SDG 5, SDG 10, SDG 16, SDG 17 - Menschen sollten nicht als Hilfsbedürftige oder Opfer dargestellt werden, sondern als Personen mit Rechten und Kompetenzen. Lösungsfindungen ohne inklusiven Zugang, also ohne Einbindung direkt Betroffener, sollten vermieden werden.
Betrifft: SDG 5, SDG 10, SDG 16, SDG 17
- Das Ziel des Schutzes wasserverbundener Ökosysteme steht in einem Spannungsverhältnis mit der Nutzung von Wasserkraft, wenn diese die Wasserverfügbarkeit und -qualität für Ökosysteme oder die Trinkwasserversorgung einschränkt.
Betrifft: SDG 7, SDG 13
- Der Umstieg auf erneuerbare Energie verursacht beträchtlichen Flächenbedarf für die Energieerzeugung (Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Windkraft, Anbauflächen für Biomasse) sowie für Übertragungs- und Speicherinfrastruktur (verstärkt durch steigenden Strombedarf). Damit steigt der Druck auf naturnahe Räume und es verschärft sich vor allem die Konkurrenz mit landwirtschaftlicher Nutzung von Flächen. Negative Auswirkungen auf Natur und Biodiversität sind wahrscheinlich bis unvermeidlich.
Betrifft: SDG 2, SDG 15 - Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energie können zu Konflikten mit Naturschutzinteressen führen: Windkraftanlagen haben z.B. negative Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse. Doch nicht nur Windräder, sondern auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind mit Naturschutzzielen oft nicht vereinbar. Wasserkraftwerke haben negative ökologische Folgen durch Kraftwerksspülungen, Eingriffe in natürliche Gewässerlebensräume oder Verhinderung bzw. Verschlechterung von Fischwanderungen. Wälder, die für die Energiewirtschaft herangezogen werden, bieten oft zu wenig Möglichkeiten für Naturschutz.
Betrifft: SDG 6, SDG 15 - Wasserkraftwerke können zu negativen sozialen Folgen führen, v.a. wenn dafür Umsiedelungen oder Enteignungen notwendig sind.
Betrifft: SDG 1, SDG 10 - Wasserkraftwerke können zu negativen wirtschaftlichen Folgen für Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft führen, wenn die Wasserverfügbarkeit eingeschränkt wird.
Betrifft: SDG 2, SDG 6, SDG 9, SDG 12 - Wenn Biomasse für Energiegewinnung genutzt wird, geht diese für die Bioökonomie verloren.
Betrifft: SDG 9, SDG 12 - Wird Biomasse für Energiegewinnung genutzt, kann es sein, dass für die landwirtschaftliche Nahrungsmittelproduktion weniger Flächen oder sonstige Ressourcen zur Verfügung stehen. Eine daraus entstehende Verknappung von Lebensmitteln kann zu Preiserhöhungen führen; von höheren Lebensmittelpreisen sind einkommensschwache, sozial vulnerable Gruppen am stärksten betroffen.
Betrifft: SDG 1, SDG 2, SDG 10 - Die Nutzung von Holz als erneuerbare Energie kann speziell bei Raumheizung mit Einzelöfen oder Kleinanlagen negative Wirkung auf die Luftqualität haben.
Betrifft: SDG 3, SDG 11 - Die Erhöhung von Preisen für fossile Energie oder das Verbot alter fossiler Heizsysteme, um marktwirtschaftliche und regulative Anreize für den Klimaschutz zu setzen, kann vor allem für ärmere Bevölkerungsschichten negative Auswirkungen (z.B. Energiearmut) haben.
Betrifft: SDG 1, SDG 10 - Der Umbau des Energiesystems (weg von fossilen Brennstoffen und hin zu kohlenstofffreien und erneuerbaren Energiequellen) bringt hohe Kosten mit sich, belastet öffentliche Haushalte und kann soziale Ziele, wie Armutsbekämpfung oder Verbesserung der Gesundheitsversorgung für alle, gefährden. Die erhöhten Kosten für Energieversorger können ohne geeignete soziale Begleitmaßnahmen dazu führen, dass sich Strompreise stark erhöhen, wodurch einkommensschwache Haushalte am stärksten belastet werden.
Betrifft: SDG 1, SDG 10 - Der Umbau des Energiesystems (weg von fossilen Brennstoffen und hin zu kohlenstofffreien und erneuerbaren Energiequellen) kann – zumindest vorübergehend – zu einem geringeren Wirtschaftswachstum führen.
Betrifft: SDG 8
- Wirtschaftswachstum, das nicht von Überkonsum, Umweltzerstörung und Treibhausgasemissionen entkoppelt ist, hat negative Auswirkungen auf den Verbrauch von Ressourcen wie Rohstoffen, Boden, Wasser und Energie. Dadurch führt es zu mehr Treibhausgasemissionen und einer Erhöhung des Abfallaufkommens.
Betrifft: SDG 6, SDG 7, SDG 12, SDG 13, SDG 15 - Wirtschaftswachstum kann durch Luftverschmutzung und andere Auswirkungen eines erhöhten Ressourcenverbrauchs negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Betrifft: SDG 3 - Wirtschaftswachstum, das nicht zu einer Verringerung der Ungleichheiten führt (etwa durch den Ausbau von sozialen Sicherheitsnetzen), kann zu einem Anstieg von psychischen Krankheiten oder Gewalt in einer Gesellschaft führen.
Betrifft: SDG 3, SDG 10 - Wirtschaftswachstum, das nicht mit Arbeitssicherheit verbunden ist, kann zu einem Anstieg von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten führen.
Betrifft: SDG 3, SDG 8, SDG 10
- Infrastruktur gibt oft für die nächsten Jahrzehnte vor, ob und wie nachhaltige Entwicklung gelingen kann. Nicht nachhaltig geplante Infrastruktur kann zu lock-in-Effekten führen, weil die Kosten für eine Änderung der Infrastruktur sehr hoch sind. So kann Infrastruktur zu langfristigen nicht-nachhaltigen sozialen Praktiken führen (z.B. Straßenbau fördert den Individualverkehr und nicht den öffentlichen Verkehr, Fahrradfahren und zu-Fuß-Gehen).
Betrifft: SDG 12, SDG 13 - Innovation und Technologie bedeutet nicht automatisch, dass es zu geringeren Ressourcenaufwänden oder zu einer nachhaltigen Entwicklung kommt. Innovationen und Technologie sollten auf ihre sozialen und Umweltwirkungen geprüft werden. Rebound-Effekte sollten ausgeschlossen werden. Rebound-Effekt bedeutet, dass Energieeffizienz nicht immer auch zu Energieeinsparungen führt. So sind z.B. heutige Autos um einiges energieeffizienter im Antrieb, aber Konsumenten entschieden sich dann oft für ein größeres und schwereres Auto. Oder sie nehmen ein energieeffizientes Auto und fahren dann damit öfter. Oder man fährt auch weniger und gibt dann das eingesparte Geld für eine Flugreise aus.
Betrifft: SDG 12, SDG 13
- Die Erhöhung von Einkommen der ärmsten 40 % der Bevölkerung wird oft mit Wirtschaftswachstum verknüpft. Wirtschaftswachstum bedeutet jedoch nicht automatisch die Verringerung von Ungleichheit und Armut.
Betrifft: SDG 1, SDG 10 - Die Wachstumslogik kann nachhaltiger Entwicklung entgegenstehen. Es braucht die Balance zwischen Wachstum (v.a. in den Entwicklungsländern) und Alternativen zur Wachstumslogik v.a. in den entwickelten Ländern. Auch innerhalb von Ländern verbraucht ein geringer wohlhabender Teil der Bevölkerung überproportional viele Ressourcen und ist für einen überproportional großen Teil der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich.
Betrifft: SDG 1, SDG 10, SDG 13, SDG 17 - Wirtschaftswachstum, das nicht nachhaltig ist, hat negative Auswirkungen auf den Verbrauch von Ressourcen, führt zu erhöhter Umweltbelastung und treibt den Klimawandel an.
Betrifft: SDG 6, SDG 7, SDG 12, SDG 13, SDG 14, SDG 15
- Städte sind meist auf landwirtschaftlich guten Böden und in der Nähe ausreichender Wasserversorgungen erbaut. Zu starkes Wachstum in die Breite hat ungünstige Auswirkungen auf Landwirtschaft, Wasserressourcen, Klima und Biodiversität.
Betrifft: SDG 2, SDG 6, SDG 13, SDG 15 - Bautätigkeiten im Rahmen der Siedlungsentwicklung können bei der Verwendung von nicht-nachhaltigen Baumaterialien, auch von solchen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen von Baumaterialien (z.B. Klebstoffe und Stoffe zur Erhöhung der Haltbarkeit von biobasierten Baustoffen), zu Gesundheitsproblemen (Zunahme von Allergien, Krebs) beitragen. Bebauung geht meist auch einher mit stärkerer Belastung durch Verkehr, der durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung zu Gesundheitsproblemen führen kann.
Betrifft: SDG 3 - Bautätigkeiten, die nicht im Rahmen einer nachhaltigen Siedlungsplanung erfolgen, können über Jahrzehnte hinaus nicht-nachhaltige Infrastruktur festschreiben z. B. Streusiedlungen mit Einfamilienhäusern. Dies trägt zu ineffizienter Flächennutzung und Bodenverlusten bei, erhöht den Energiebedarf für Errichtung und Betrieb von Infrastrukturen und belastet durch hohe öffentliche Kosten die Allgemeinheit.
Betrifft: SDG 13, SDG 15 - Bautätigkeiten für Neubauten und Sanierungen gehen stets mit Materialeinsatz und Treibhausgas-Emissionen (einschließlich grauer Energie in Materialien und Baustellenbetrieb) einher. Graue Energie ist die Energie, die für z.B. Abbau, Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produktes aufgebracht werden muss.
Betrifft: SDG 13 - Global betrachtet benötigt die Verwendung von mineralisch basierten Baumaterialien hohe Mengen an Rohstoffen wie Sand, der natürlichen Ökosystemen entnommen wird. Die Gewinnung von Erzen wiederum führt zu lokaler Entwaldung und Bodenverschlechterung. Der Abbau der für Bautätigkeiten benötigten Ressourcen verursacht daher Umweltbelastungen, vielfach in anderen Ländern und Weltregionen. Auch eine verstärkte Nachfrage nach biobasierten Baumaterialien, wie Holz oder Bambus, kann zu Übernutzung und nicht nachhaltigen Produktionsmethoden führen, die Ökosysteme verschlechtern und Biodiversitätsverluste verursachen.
Betrifft: SDG 14, SDG 15
- Die konventionelle Nahrungsmittelproduktion ist zum größten Teil ökologisch nicht-nachhaltig (hoher Dünge-, Pestizid- und Antibiotikaeinsatz sowie intensive Tierhaltung), ermöglicht aber relativ günstige Preise, weil negative Auswirkungen externalisiert (externe Effekte bedeuten, dass die wahren Kosten einer Aktivität nicht erfasst werden, weil z.B. der Veruracher einer Umweltverschmutzung nicht oder nur zum Teil für diese bezahlen muss. ) werden. Eine nachhaltige Produktion kann zu besseren ökologischen und gesundheitlichen Wirkungen führen, aber auch höhere Preise nach sich ziehen, die vor allem für ärmere Bevölkerungsschichten problematisch sein können. Preiserhöhungen können jedoch auch durch die Abhängigkeit v.a. der konventionellen Landwirtschaft von Rohstoffen (z.B. fossile Rohstoffe, Phosphor) entstehen.
Betrifft: SDG 1, SDG 2, SDG 10 - Ansätze für nachhaltige Produktion und Konsum bringen manchmal Aufwand mit sich, der von Interessensvertreter:innen der derzeitigen Produktions- und Konsumsysteme kritisch gesehen wird z.B. Verbote von bedenklichen Stoffen, Abfallvermeidung (z.B. Mehrwegsysteme) oder Gewährleistung und Reparatur.
Betrifft: SDG 9, SDG 17 - Die Verantwortung für nachhaltigen Konsum wird manchmal den Konsument:innen zugeschrieben, die jedoch ihre Alltagsgewohnheiten nicht immer leicht ändern können. Nachhaltige soziale Praktiken sind nur dann langfristig möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen und die Infrastruktur dazu vorhanden sind.
Betrifft: SDG 17
- Maßnahmen zur Klimawandelanpassung können, wenn sie nicht gut geplant sind, zu negativen Auswirkungen auf Klimaschutz führen. Z.B führt ein verstärkter Einbau von Klimaanlagen, wenn diese nicht ausschließlich von erneuerbaren Energien gespeist werden, zu einer Erhöhung des CO2-Ausstoßes. Ein weiteres Beispiel für Fehlanpassung an den Klimawandel sind z.B. Beschneiungsanlagen, die mangelnden Schneefall im Winter ausgleichen sollen. Sie haben einen relativ hohen Energieverbrauch und zusätzlich meist negative Auswirkungen auf Ökosysteme.
Betrifft: SDG 2, SDG 6, SDG 11, SDG 13, SDG 15 - Maßnahmen zum Klimaschutz können zu negativen Auswirkungen auf die Klimawandelanpassung führen. Zum Beispiel können durch die Nutzung von naturnahen Räumen und Agrarflächen für die erneuerbare Energiebereitstellung (Freiflächen-PV, Windkraft, Biomasse) deren ökosystembasierte Anpassungsfunktionen (Hochwasserrückhalt, Wasserspeicherung, Naturgefahrenschutz, Frisch- und Kaltluftversorgung, Biodiversität, etc.) für die Gesellschaft verringert werden. Oder es kann durch übermäßige bauliche Verdichtung von Siedlungsräumen der urbane Wärmeinseleffekt zunehmen und die Verfügbarkeit von Flächen für kühlende grüne und blaue Infrastruktur abnehmen.
Betrifft: SDG 1, SDG 3, SDG 13 - Nicht gut durchdachte Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimawandelanpassung können Auswirkungen auf die Verteilungsgerechtigkeit oder auf armutsgefährdete Menschen (z.B. verstärkte Energiearmut, erhöhte Lebensmittelpreise) haben. So können z.B. energieeffiziente Erneuerung und Sanierung von Gebäuden oder die Schaffung von Grünräumen zur Hitzeminderung zur Attraktivitätssteigerung von Stadtteilen zugunsten zahlungskräftiger Eigentümer und Mieter führen, wodurch einkommensschwächere und marginalisierte Bevölkerungsgruppen verdrängt werden („Gentrifizierung“).
Betrifft: SDG 1, SDG 2, SDG 7, SDG 11 - In Österreich getroffene Maßnahmen zum Klimaschutz können negative Auswirkungen in anderen Ländern verursachen z.B. Erzeugung von Biotreibstoffen, Abbau von seltenen Rohstoffen.
Betrifft: SDG 1, SDG 2, SDG 10, SDG 12, SDG 15 - Die Darstellung von nationalen CO2-Emissionen zeigen ein verzerrtes Bild, wenn Treibhausgas-Emissionen, die durch importierte Waren im Erzeugungsland entstehen, nicht miteinbezogen werden.
Betrifft: SDG 10, SDG 12, SDG 13 - Klimaschutzmaßnahmen ohne begleitende Auffang-Maßnahmen können dazu führen, dass Menschen ihre Beschäftigung v.a. in energieintensiven Branchen verlieren.
Betrifft: SDG 1, SDG 10
- Schutzmaßnahmen gegen Überfischung der Ozeane (und damit der langfristigen Sicherung von Ernährungsgrundlagen) können zu einem Anstieg der Preise für Fisch führen, und vor allem in Entwicklungsländern negative Auswirkungen auf die Ernährungssituation oder Arbeitsplätze haben.
Betrifft: SDG 2 - Die Einrichtung von Meeres-Schutzgebieten als auch die Beendigung von Fischereisubventionen, die Überfischung fördern, können zu einem Verlust von Arbeitsplätzen oder zu Beschränkungen der Industrialisierung führen.
Betrifft: SDG 1, SDG 8, SDG 9
- Natur- und Umweltschutz können vor allem auf intensive Nutzungen in Landwirtschaft und Forstwirtschaft einschränkend wirken.
Betrifft: SDG 1 - Natur- und Umweltschutz können Tourismusentwicklung behindern oder einschränken. Besonders betroffen sind dabei vor allem intensive Nutzungen oder nicht-nachhaltige Formen des Tourismus wie etwa Golfplätze, Wintersport in Gletschergebieten und höheren alpinen Lagen, Beschneiungsanlagen, ungelenkter Tourismus in Naturschutzgebieten etc.
Betrifft: SDG 1 - Wachstumsorientierte Wirtschaft und Industrie sowie Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur können durch Natur- und Umweltschutz behindert werden.
Betrifft: SDG 1 - Unterstützung für Natur- und Umweltschutz in anderen Ländern kann unter Umständen als Eingriff in deren Souveränität interpretiert werden und so Konflikte hervorrufen.
Betrifft: SDG 17
- Ein nichtdiskriminierendes Handelssystem kann dazu führen, dass vor allem Entwicklungsländer kleine Lebensmittelerzeuger:innen und andere kleine Produzent:innen nicht mehr schützen und allgemein Strategien zur Armutsbekämpfung unterwandert werden können.
Betrifft: SDG 1, SDG 2